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Mäßige Geschwindigkeit

Aus Verkehrswerk
Version vom 22. Januar 2026, 14:15 Uhr von Schmuck (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die mäßige Geschwindigkeit ist gegenüber der zuvor gefahrenen Geschwindigkeit eine deutlich herabgesetzte Geschwindigkeit um im Notfall anhalten zu können ohne dass es einer Gefahrbremsung bedarf. Die mäßige Geschwindigkeit ist an keine feste Geschwindigkeit gebunden. Der Verordnungsgeber gebraucht den Begriff mäßige Geschwindigkeit an verschiedenen Stellen.“)
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Die mäßige Geschwindigkeit ist gegenüber der zuvor gefahrenen Geschwindigkeit eine deutlich herabgesetzte Geschwindigkeit um im Notfall anhalten zu können ohne dass es einer Gefahrbremsung bedarf. Die mäßige Geschwindigkeit ist an keine feste Geschwindigkeit gebunden.


Der Verordnungsgeber gebraucht den Begriff mäßige Geschwindigkeit an verschiedenen Stellen.