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Grundregeln

Aus Verkehrswerk
Version vom 13. Januar 2026, 10:09 Uhr von Schmuck (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Grundregeln sind in § 1 Straßenverkehrsordnung enthalten. Absatz 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Absatz 2: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“)
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Die Grundregeln sind in § 1 Straßenverkehrsordnung enthalten.

Absatz 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Absatz 2: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.