Kraftfahrzeuge: Unterschied zwischen den Versionen
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In § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz gelten als Kraftfahrzeuge Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Diese Definition gilt jedoch nur "im Sinne dieses Gesetzes", also nur für das Straßenverkehrsgesetz. | |||
Version vom 11. Januar 2026, 10:08 Uhr
Der Begriff Kraftfahrzeuge wird in den verschiedenen Gesetzes unterschiedlich definiert.
In § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz gelten als Kraftfahrzeuge Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Diese Definition gilt jedoch nur "im Sinne dieses Gesetzes", also nur für das Straßenverkehrsgesetz.