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Grundregeln: Versionsgeschichte

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13. Januar 2026

  • AktuellVorherige 10:0910:09, 13. Jan. 2026 Schmuck Diskussion Beiträge 350 Bytes +1 Keine Bearbeitungszusammenfassung
  • AktuellVorherige 10:0910:09, 13. Jan. 2026 Schmuck Diskussion Beiträge 349 Bytes +349 Die Seite wurde neu angelegt: „Die Grundregeln sind in § 1 Straßenverkehrsordnung enthalten. Absatz 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Absatz 2: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“